Support FAQ
01Was ist die 3. Säule in der Schweiz?
Die 3. Säule ist Teil des Schweizer Vorsorgesystems, das in drei Säulen gegliedert ist. Die erste Säule ist die AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung), die 2. Säule die berufliche Vorsorge (BVG), und die 3. Säule ist ein freiwilliges privates Sparen, das die beiden ersten Säulen ergänzt, um im Ruhestand ein ausreichendes Einkommen zu sichern.
02Was ist der Unterschied zwischen der Säule 3a und der Säule 3b?
- Säule 3a: gebundene Vorsorge. Die Beiträge sind bis zu einer bestimmten Obergrenze von den Steuern abziehbar, der Zugriff auf die Gelder ist jedoch bis zur Pensionierung oder auf Ausnahmefälle beschränkt (Kauf von selbstbewohntem Wohneigentum, endgültiges Verlassen der Schweiz usw.).
- Säule 3b: freie Vorsorge ohne spezifische Steuervorteile. Sie können die Gelder jederzeit beziehen, die Beiträge sind aber nicht von den Steuern abziehbar.
03Welche Steuervorteile bietet die Säule 3a?
Die Beiträge an die Säule 3a sind vom steuerbaren Einkommen abziehbar und senken damit Ihre Steuerlast. Legen Sie der Steuererklärung einfach die Bescheinigung bei, die BANCOR 3a am Ende des Jahres ausstellt, in dem die Beiträge geleistet wurden. Die erzielten Erträge (Zinsen, Dividenden, Kapitalgewinne) sind bis zur Pensionierung steuerfrei. Das bezogene Kapital wird separat besteuert, in der Regel zu einem vorteilhaften Satz.
04Wer kann eine Säule 3a abschliessen?
Jede Person mit AHV-pflichtigem Einkommen kann eine Säule 3a abschliessen, ob angestellt oder selbstständig. Nicht erwerbstätige Personen können die Steuervorteile der Säule-3a-Beiträge nicht nutzen.
05Wie viel kann ich 2025 maximal in die Säule 3a einzahlen?
Für das Jahr 2025 gelten folgende Maximalbeträge:
- Angestellt und einer Pensionskasse angeschlossen: CHF 7'258.
- Selbstständig ohne Pensionskasse: 20% des Nettoeinkommens, höchstens CHF 36'288.
Diese Beträge werden von den Behörden regelmässig angepasst.
06Sind regelmässige Einzahlungen obligatorisch?
Nein, Einzahlungen in die 3. Säule sind freiwillig. Im Gegensatz zu Versicherungslösungen können Sie so oft und wann Sie wollen einzahlen, im Rahmen des zulässigen Betrags.
07Wo wird mein Sparguthaben in dieser 3. Säule hinterlegt?
Zunächst wird Ihr Sparguthaben vorübergehend auf einem Konto der Stiftung BANCOR 3a bei einer erstklassigen Schweizer Bank hinterlegt. Nach der Investition in Anlagefonds werden auch diese bei einer erstklassigen Schweizer Bank verwahrt, was eine sichere und den Schweizer Regulierungsstandards entsprechende Verwaltung gewährleistet.
08In welche Produkte wird mein Sparguthaben investiert?
Ihre Gelder werden in institutionelle Fonds investiert, die für ihre Solidität und Performance bekannt und steuerlich optimiert sind. Diese Fonds sind diversifiziert, um das Risiko auszugleichen und die Rendite zu optimieren, unter Berücksichtigung Ihres Anlegerprofils. Die Verwaltungsgebühren gehören zu den tiefsten am Markt.
09Wie sicher ist mein Sparguthaben bei einem Konkurs von BANCOR 3a?
Das Guthaben auf dem Säule-3a-Konto ist nicht durch die Einlagensicherung gedeckt, die Kundeneinlagen bis CHF 100'000.- im Falle eines Bankkonkurses schützt. Das Guthaben ist jedoch konkursrechtlich bis CHF 100'000.- privilegiert (in der 2. Klasse kolloziert), pro Kunde und pro Vorsorgestiftung. Forderungen aus Säule-3a-Konten werden somit während oder nach Abschluss des Liquidationsverfahrens der Bank zurückbezahlt. Das Guthaben wird an die Vorsorgestiftung überwiesen. Investierte Vermögen hingegen gehören nicht zur Konkursmasse der Bank und sind daher geschützt.
10Was ist die Stiftung BANCOR 3a?
Die Stiftung BANCOR 3a ist eine unabhängige Einheit, die für die Verwaltung der Vorsorgevermögen unserer Kundschaft verantwortlich ist. Sie stellt sicher, dass die Gelder im Einklang mit den Schweizer Gesetzen und Vorschriften verwaltet werden, und garantiert dabei die Sicherheit und Transparenz der Abläufe. Sie untersteht der Aufsicht der BVG- und Stiftungsaufsicht der Westschweiz (www.as-so.ch).
11Wie kann ich das Säule-3a-Angebot der Stiftung BANCOR 3a abschliessen?
Der Abschluss des Säule-3a-Angebots der Stiftung BANCOR 3a ist einfach und schnell. Sie können ihn online über unsere Website vornehmen.
12Wer ist für die Verwaltung meiner Vermögen zuständig?
Die Stiftung BANCOR 3a hat die Verwaltung an die FUNDO SA delegiert, einen Schweizer institutionellen Vermögensverwalter unter Aufsicht der FINMA.
13Welche Gebühren fallen bei Ihrem Säule-3a-Angebot an?
Unsere Gebühren sind transparent und wettbewerbsfähig. Sie umfassen jährliche Verwaltungsgebühren, die je nach gewähltem Produkt variieren. Weitere Details finden Sie in unserer Gebührenbroschüre.
14Kann ich meine bestehende Säule 3a zur Stiftung BANCOR 3a übertragen?
Ja, eine bestehende Säule 3a kann von einer anderen Institution übertragen werden. Die Stiftung BANCOR 3a kümmert sich um alle administrativen Schritte, damit der Prozess so einfach wie möglich ist.
15Welche Anlageoptionen bietet die Stiftung BANCOR 3a?
Wir bieten mehrere Anlageoptionen für Ihre Säule 3a, abgestimmt auf verschiedene Risikoprofile, von vollständig in Aktien investierten Fonds bis zu sichereren Obligationenlösungen. Unsere Website hilft Ihnen, die Option zu wählen, die am besten zu Ihren Bedürfnissen und Ihrer Risikotoleranz passt.
16Was geschieht mit meiner Säule 3a, wenn ich vor der Pensionierung sterbe?
Bei Tod vor der Pensionierung wird das in Ihrer Säule 3a angesparte Kapital an die von Ihnen bezeichneten Begünstigten ausbezahlt (Ehepartner, Kinder oder weitere Begünstigte gemäss gesetzlicher Reihenfolge). Es ist wichtig, Ihre Begünstigten zu bezeichnen, um Unklarheiten zu vermeiden.
17Wie kann ich die Entwicklung meiner Säule 3a verfolgen?
Sie können die Entwicklung Ihrer Säule 3a online über unsere gesicherte Plattform verfolgen oder einen Jahresauszug mit Ihren Beiträgen, den erzielten Renditen und Ihrem Kontostand erhalten.
18Wie wähle ich zwischen einer Bank- und einer Versicherungslösung für die Säule 3a?
Es gibt zwei Arten von Säule 3a: die Banklösung und die Versicherungslösung. Die Banklösung ist flexibler und erlaubt variable Bezüge und Beiträge, während die Versicherungslösung Vorsorge und Versicherungsschutz (Invalidität, Tod) kombiniert, jedoch oft mit starreren Beiträgen. Wir bieten ausschliesslich eine Banklösung an.
19Wie wird das bezogene Kapital bei der Pensionierung besteuert?
Bei der Pensionierung wird das aus der Säule 3a bezogene Kapital getrennt vom ordentlichen Einkommen besteuert, in der Regel zu einem reduzierten Satz. Es empfiehlt sich, die Bezüge zu planen, um die Steuerlast zu minimieren, zum Beispiel durch Staffelung über mehrere Jahre.
20Wie funktioniert der gestaffelte Bezug meiner Säule 3a?
Sie können Ihre Säule 3a ab fünf Jahren vor dem ordentlichen Pensionsalter gestaffelt beziehen. Der gestaffelte Bezug kann steuerlich vorteilhaft sein, da das bezogene Kapital zu einem reduzierten Satz besteuert wird. Diese Strategie kann Ihre gesamte Steuerlast senken.
21Was, wenn ich meine Einzahlungen aussetzen möchte?
Sie können Ihre Einzahlungen in die Säule 3a jederzeit aussetzen, wenn Ihre finanzielle Situation es erfordert. Im Gegensatz zur Versicherungslösung bietet die Banklösung hier grosse Flexibilität.
22Kann ich mehrere Säule-3a-Konten eröffnen?
Ja, Sie können mehrere Säule-3a-Konten eröffnen, was für die Staffelung der Bezüge bei der Pensionierung vorteilhaft sein kann. Die jährlichen Gesamtbeiträge auf diese Konten dürfen jedoch die gesetzliche Obergrenze nicht überschreiten (derzeit CHF 7'258.-).
23Unter welchen Voraussetzungen kann ich mein Sparguthaben beim endgültigen Verlassen der Schweiz beziehen?
Wenn Sie die Schweiz endgültig verlassen, können Sie Ihr Säule-3a-Sparguthaben beziehen, sofern Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, etwa die Aufgabe Ihres steuerlichen Wohnsitzes in der Schweiz. Die administrativen Schritte sind bei der Vorsorgeeinrichtung BANCOR/QoQa vorzunehmen.
24Wie garantiert die Stiftung BANCOR 3a die Transparenz und Sicherheit der Gelder?
Die Stiftung BANCOR 3a folgt strengen Verwaltungs- und Kontrollregeln im Einklang mit den Schweizer Vorschriften. Sie wird von einer unabhängigen Behörde beaufsichtigt und veröffentlicht regelmässig Transparenzberichte zur Verwaltung der Gelder.